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Düngemittel

Nach § 4 der Düngeverordnung sind für die Düngebedarfsermittlung neben den Bodenuntersuchungen auch die Gehalte der auszubringenden Wirtschaftsdünger an Gesamtstickstoff, Phosphat und Kali zu berücksichtigen. Der landwirtschaftliche Betrieb hat dabei die Wahl, entweder selbst Untersuchungen in Gülle, Jauche oder Festmist durchführen zu lassen oder die Nährstoffgehalte der Wirtschaftsdünger nach Richtwerten der Landwirtschaftskammer zu ermitteln. Im letzteren Fall dürfen bei Gülle und Jauche 10 %, bei Festmist 25 % der in den tierischen Ausscheidungen enthaltenen Gesamtstickstoffmengen als Lagerungsverluste angerechnet werden, was für die Berechnung der im Betriebsdurchschnitt ausgebrachten Stickstoffmengen (170 kg/ha auf Ackerflächen bzw. 210 kg/ha auf Grünlandflächen) von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft von Bedeutung ist.

Des Weiteren sind die Gehalte an Stickstoff einerseits und die Phosphat-, Kali-, Magnesium- und Schwefelgehalte andererseits unterschiedlich zu bewerten. Während die letztgenannten Nährstoffe bei der Ermittlung des Düngebedarfs einer Kultur gänzlich angerechnet werden können, ist bei Stickstoff zunächst nur der Ammoniumanteil zu berücksichtigen. Bei Rindergülle beispielsweise liegt nur etwa die Hälfte des Gesamtstickstoffs als Ammoniumstickstoff vor und ist somit direkt pflanzenverfügbar. Der andere Teil des Stickstoffs ist organisch gebunden und fließt in den Bodenstickstoffvorrat ein, von dem jährlich etwa ein bis drei Prozent mineralisiert also pflanzenverfügbar werden. Bei langjähriger Düngung mit Gülle oder Stallmist macht sich dieser Sachverhalt durch höhere Nmin-Gehalte im Boden bemerkbar.

Beispielsweise werden mit der Ausbringung von 10 m³ Milchvieh-Gülle (7,5 % Trockensubstanz, grasbetonte Fütterung) entsprechend der Nährstoffgehaltstabelle 40 kg Gesamtstickstoff bzw. 20 kg Ammoniumstickstoff, 15 kg P2O5, 60 kg K2O, 8 kg MgO und 3 kg Schwefel gedüngt, wobei unterstellt wird, dass 1 m³ Gülle einem Gewicht von 10 dt entspricht.

Die Wirtschaftsdünger sollten nach Möglichkeit auf alle Betriebsflächen verteilt werden, um somit einer Überdüngung von hofnahen Flächen vorzubeugen. Grundsätzlich können und sollten alle Kulturarten mit organischen Düngemitteln gedüngt werden, wobei selbstverständlich der Nährstoffbedarf verschiedener Pflanzenarten und die Nährstoffversorgung des Bodens zu berücksichtigen sind. Auf keinen Fall dürfen Gülle oder Jauche bei der Ausbringung in Gewässer gelangen, weshalb nach dem Saarländischen Wassergesetz ein Mindestabstand von 10 m eingehalten werden muss.

Eine wichtige Voraussetzung für die fachgerechte Verwertung von Wirtschaftsdüngern ist das Vorhandensein von großen Lagerbehältern bzw. Lagerstätten. Dadurch wird gewährleistet, dass die Dünger nicht zu Unzeiten (wassergesättigter, tief gefrorener oder stark schneebedeckter Boden) ausgebracht werden müssen.

Ansprechpartner: Dr. Brück
Tel.: 06881 / 928-111
Fax: 06881 / 928-100
E-Mail:   dr.klaus-peter.brueck@lwk-saarland.de


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