Klärschlamm
Das Landesamt für Umweltschutz (LFU) ist zuständige Behörde zur Überwachung der Klärschlamm- verordnung. Die Landwirtschaftskammer ist landwirtschaftliche Fachbehörde und bearbeitet die Anträge zur Klärschlammausbringung auf landwirtschaftlichen Nutzflächen nach den gesetzlichen Vorgaben der Klärschlammverordnung und der Düngeverordnung. Außerdem führt sie im Einvernehmen mit dem LFU Kontrollen im Rahmen der Bioabfallverordnung durch.
Klärschlammverordnung (AbfKlärV):
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/abfkl_rv_1992/index.html
Die Klärschlammverordnung regelt die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlämmen. Sie dient vorrangig dem Schutz des Bodens vor dem Eintrag von Schwermetallen und organischer Schadstoffe (Verpflichtung zur Klärschlamm- und Bodenuntersuchung, Festlegung von Grenzwerten für Schwermetalle in Klärschlämmen und Böden und für organische Schadstoffe in Klärschlämmen, Ausbringungshöchstmengen für Klärschlamm).
Bioabfallverordnung (BioAbfV):
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bioabfv/index.html
Die Verordnung gilt für alle unbehandelten und behandelten Bioabfälle (z. B. Kompost) und Gemische, die zum Zwecke der Düngung oder Bodenverbesserung auf landwirtschaftlichen Flächen aufgebracht werden. Die Bioabfallverordnung legt Schwermetallhöchstwerte für Kompost und andere Bioabfälle fest.
Düngemittelverordnung
Verordnung über die Grundsätze der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung):
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/d_ngev/index.html
Die Düngemittelverordnung regelt die Zulassung und Anforderung (Kennzeichnung, Nährstoffgehalte, ...) von Düngemitteln und deren Zuordnung zu einem Düngemitteltyp. Wirtschaftsdünger unterliegen keiner Kennzeichnungs- und Untersuchungspflicht.
Die Düngeverordnung hat Voraussetzungen für bundeseinheitliche Düngeregelungen geschaffen. Düngemittel sind im Rahmen der guten fachlichen Praxis zeitlich und mengenmäßig so auszubringen, dass Nährstoffe von den Pflanzen weitestgehend ausgenutzt und Nährstoffverluste bei der Bewirtschaftung sowie Einträge in Gewässer weitestgehend vermieden werden. Sie legt Anwendungszeiträume und –mengen von Wirtschaftsdüngern, Düngebedarfsermittlung und Erstellung einer Betriebsbilanz (Nährstoffe) fest.
Ansprechpartner: Klaus Eckert
Tel.: 06881 / 928-106
Fax: 06881 / 928-260
eMail: klaus.eckert@lwk-saarland.de

