rechtliche Grundlagen
Die Züchtung, Vermehrung und Inverkehrbringung von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Pflanzenarten unterliegt einem gesetzlichen Regelungswerk, welches zum Ziel hat, sowohl den Saatgutverbraucher vor der Verwendung von qualitativ minderwertigem Saatgut als auch die Interessen des Züchters einer Sorte zu schützen.
Folgende gesetzliche Regelugen sind somit zu berücksichtigen:
- Saatgutverkehrsgesetz
- Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz
- Sortenschutzgesetz
- Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
- Verordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von Gemüsearten (Saatgutverordnung)
- Pflanzkartoffelverordnung
- Rebenpflanzgutverordnung
- Saatgutaufzeichnungsverordnung
- Verordnung über die Meldung und Vorführung von Saatgut bei der Einfuhr
- EG-Verordnung über den gemeinschaftlichen Sortenschutz
- EG-Verordnung über die Ausnahmeregelung gem. Art. 14 Abs. 3 der EG-Verordnung über den gemeinschaftlichen Sortenschutz
Die Landwirtschaftskammer ist zuständig für die Saatanerkennung und die Saatgutverkehrskontrolle im Saarland. Zuständige Saatgutprüfstelle ist die LUFA Speyer.


