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rechtliche Grundlagen

Die Züchtung, Vermehrung und Inverkehrbringung von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Pflanzenarten unterliegt einem gesetzlichen Regelungswerk, welches zum Ziel hat, sowohl den Saatgutverbraucher vor der Verwendung von qualitativ minderwertigem Saatgut als auch die Interessen des Züchters einer Sorte zu schützen.

Folgende gesetzliche Regelugen sind somit zu berücksichtigen:

Die Landwirtschaftskammer ist zuständig für die Saatanerkennung und die Saatgutverkehrskontrolle im Saarland. Zuständige Saatgutprüfstelle ist die LUFA Speyer.

 


Aktuelles:
27.07.10 10:00
Befähigungsnachweis Tiertransport

Die Landwirtschaftskammer hat bisher 33 Lehrgänge zum Befähigungsnachweis für Tiertransporte du...

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6.07.10 08:25
Grünlandstammtisch

 

Am Mittwoch, den 14. Juli 2010, 20.00 Uhr findet auf dem Sonnenhof</stron...

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28.05.10 09:18
Grünlandtag 9.Juni 2010

Die Landwirtschaftskammer für das Saarland veranstaltet am

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