Pflanzengesundheit
Die Pflanzengesundheit / Pflanzenquarantäne befasst sich mit dem Im- bzw. Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen und daher mit der Einschleppung sowie der Ausbreitung von Krankheiten und Schädlingen. Geregelt wird dies u.a. in der Pflanzenbeschauverordnung.
Innerhalb der EU werden die Pflanzen, die unter diese VO fallen mit einem sog. Pflanzenpass versendet.
Einige Drittländer verlangen beim Versand von bestimmten Pflanzen oder Pflanzenteilen ein sog. Pflanzengesundheitszeugnis. Dieses wird von der Landwirtschaftskammer ausgestellt. Antragsformulare siehe unten.
Für den Export von Holzkisten gilt: Wenn in Länder exportiert wird, die den IPPC Standard ISPM Nr. 15 verlangen, muss das Verpackungsmaterial aus Holz entsprechend behandelt und gekennzeichnet sein und die Betriebe müssen registriert sein. Einige Länder verlangen zusätzlich zur Markierung noch ein Pflanzengesundheitszeugnis.
Die wichtigsten Anträge als pdf. Dokument finden Sie im
Download-Bereich.
Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen finden Sie auf den Seiten der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft und dort unter dem Menüpunkt "Pflanzengesundheit".
Ansprechpartnerin: Karen Falch
Tel.: 06881 / 928-109
Fax: 06881 / 928-100
E-Mail: karen.falch@lwk-saarland.de


