Schätzungsrahmen
Einigung erzielen in Schadensfällen - Schätzungsrahmen für Aufwuchsschäden
Über den Ärger hinaus, einen Schaden erlitten zu haben, besteht für viele Betroffene das Problem, die Höhe des Schadens berechnen zu müssen. Dabei sollte nicht immer lange gestritten oder auf Gutachten von Sachverständigen zurückgegriffen werden. Dies gilt insbesondere für die im Bereich der Landwirtschaft vorkommenden Wildschäden, bei denen es sich oft um kleinere Schäden handelt. Eine Hilfestellung bietet der von der Landwirtschaftskammer für das Saarland turnusmäßig herausgegebene Schätzungsrahmen zur Ermittlung von Aufwuchsschäden.
Hier können Sie den aktuellen Schätzungsrahmen abrufen: |
In welchen Fällen sollte der Schätzungsrahmen angewendet werden?
Mit dem Schätzungsrahmen sollen kleinere Aufwuchsschäden in landwirtschaftlichen Kulturen abgewickelt werden. Durch seine einfache, auch von Laien nachvollziehbare Handhabung, können die Kosten der Schadensfeststellung in einem angemessenen Verhältnis zur eigentlichen Schadenshöhe gehalten werden. Bei größeren Schadenssummen, bei denen die Berechnung der Schadenshöhe unter Berücksichtigung weiterer Fakten erfolgen muss, ist die Einschaltung eines Sachverständigen sinnvoll. Insofern stellen die im Schätzungsrahmen vorgegebenen Orientierungswerte keine verbindlichen Vorgaben für Sachverständige dar.
Wie werden die Entschädigungssätze berechnet?
Bei Bagatellschäden treten keine Kosteneinsparungen auf. Wird beispielsweise nur ein Teil des Getreideschlages geschädigt, muss der Mähdrescher trotzdem für den Rest des Getreidefeldes anfahren oder gar unter erschwerten Bedingungen ernten. Die Schadensersatzforderungen sind daher nach dem Wert des entgangenen Aufwuchses auf der Schadensfläche berechnet. Die Preise für vermarktungsfähige Früchte leiten sich aus den entsprechenden Marktpreisen ab. In den Entschädigungssätzen der sechs Ertragsstufen, die im Saarland übliche Ertragsniveaus darstellen, ist außerdem der Wert des Strohs berücksichtigt. Alle Preise enthalten die Mehrwertsteuer für pauschalierende Landwirte.
Fällt beispielsweise ein Aufwuchsschaden auf einer Fläche mit Futtergerste an, so berechnet sich der im Schätzungsrahmen ausgewiesene Schadensersatzbetrag je m² bei einem Ertragsniveau von 70 dt/ha wie folgt:
Fruchtwert / ha: | 70 dt/ha x 22,00 €/dt | 1.540,00 €/ha |
Strohwert / ha: | 70 dt/ha x 0,6 (Korn:Stroh) | 420,00 €/ha |
Gesamtwert / ha: |
| 1.960,00 €/ha |
Gesamtwert / m²: |
| 19,60 ct/m² |
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| gerundet: 20 ct/m² |
Für viele Futterpflanzen liegen keine Marktpreise vor. Ihre Wiederbeschaffung ist entweder nicht praktikabel oder nur mit hohen Wiederbeschaffungskosten verbunden. Stattdessen wird von einem handelsüblichen Ersatzfuttermittel mit einem Gegenwert von etwa 0,35 € / 10 MJ NEL ausgegangen.
Sonderfälle und Flurschäden auf Grünland
Um den Schätzungsrahmen überschaubar zu halten, kann auf spezielle Schadensereignisse wie Saatgutvermehrung oder biologischer Anbau nicht eingegangen werden. Ebenso sind die von der EU gewährten Flächenprämienzahlungen nicht berücksichtigt. Im Falle kleinflächiger Flurschäden auf Grünland lässt sich die Wiederherstellung der Grasnarbe gegebenenfalls durch Handarbeit mit einem Schadenausgleich von 0,50 €/m² erreichen. Größere zusammenhängende Schäden lassen sich in der Regel durch maschinelle Arbeitsverfahren günstiger beheben. Im Schätzungsrahmen sind auch hierzu Kostensätze aufgeführt. Bei schwierigen Sachverhalten empfiehlt es sich, einen Sachverständigen einzuschalten.
Ansprechpartner: Dr. Kurt Hofmann
Tel: 06881-928-265
Fax: 06881-928-213

