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Qualitätsweinprüfung

Anstellungstermine für Qualitätswein und Qualitätsschaumweinprüfungen

Termine im Jahr 2011:    

Montag, 24. Januar
Montag, 14. Februar
Montag, 14. März
Montag, 11. April
Montag, 06. Juni
Montag, 12. September

jeweils bis 15.00 Uhr

Abgabeort:    Weingut Herber, Apacher Str. 15, 66706 Perl   oder
Landwirtschaftskammer, Dillinger Str. 67, 66822 Lebach

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten, o.g. Termine vorzumerken und weisen darauf hin, dass laut Punkt 4.1.2 der Richtlinien für die Durch-führung der Qualitätsweinprüfung vom 15.12.1997 drei Probeflaschen je Anstellung einzureichen sind. Auf jeder Probeflasche muss die beantragte Antragsnummer vermerkt werden.

Die Befunde der analytischen Prüfung müssen bei der Abgabe der Weine den Anträgen beigefügt sein.

Bitte achten Sie auf die richtigen und vollständigen Angaben beim Ausfüllen der Formulare (Unterschrift nicht vergessen!)! Neue Formulare erhalten Sie im Internet auf unserer Homepage.
Die nicht benötigten Drittflaschen vorangegangener Anstellungstermine können am Abgabeort wieder zurück-genommen werden.

Durch diese langfristige Festlegung der Abgabetermine müsste es jedem Winzer möglich sein, seine Weinab-gabe zu planen. Für Weine, die zum vorgesehenen Termin noch nicht abgefüllt sind und der nächste Abgabe-termin zu spät sein sollte, gibt es laut Gesetz die Möglichkeit einer Fassweinanstellung. Wir bitten Sie, sich da-her an die vorgesehenen Termine zu halten.

Mit freundlichen Grüßen
i.A.
(Thewes)


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