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Milchgarantiemengen

Die Landwirtschaftskammer für das Saarland ist die zuständige Behörde für die Übertragung von Milchgarantiemengen außerhalb der Milchbörse im Saarland (z.B. Rückübertragungen, Gesamtbetriebsübertragungen, Kooperationsübertagungen u.a.m.).

Saarländische Milchbörsenangebote müssen vor der Angebotsabgabe an die gemeinsame Milchbörse für die Länder Rheinland-Pfalz und Saarland bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in Bad Kreuznach der Landwirtschaftskammer für das Saarland zur Prüfung vorgelegt werden.

Nachfragegebote können direkt an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz gerichtet werden.

Aktuelle Informationen zur Milchquotenbörse finden Sie auf den Seiten der  Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und dort unter dem Punkt Fachinfos > Markt > Milchquotenbörse.

Ansprechpartner: Reinhold Bauer
Tel: 06881 / 928 264 
Fax: 06881 / 928 - 260

 


Aktuelles:
27.07.10 10:00
Befähigungsnachweis Tiertransport

Die Landwirtschaftskammer hat bisher 33 Lehrgänge zum Befähigungsnachweis für Tiertransporte du...

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6.07.10 08:25
Grünlandstammtisch

 

Am Mittwoch, den 14. Juli 2010, 20.00 Uhr findet auf dem Sonnenhof</stron...

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28.05.10 09:18
Grünlandtag 9.Juni 2010

Die Landwirtschaftskammer für das Saarland veranstaltet am

      &nbs...

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