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Vermarktungsnormen Eier

Die Verordnungen regeln die Klassifizierungs- und Kennzeichnungsvorschriften für die Vermarktung von Eiern sowie die Tätigkeiten der Packstellen. Nur zugelassene Packstellen dürfen Eier nach Güte- und Gewichtsklassen sortieren.

Ab Januar 2004 müssen alle Eier der Güteklasse A mit dem Erzeugercode gestempelt werden. Dieser gibt Aufschluss über die Haltungsart sowie die Herkunft der Eier. Erzeuger, Packstellen, Sammelstellen, Groß- und Einzelhandel werden regelmäßig kontrolliert, um die Einhaltung der Normen zu überprüfen.

Ansprechpartner: Reinhold Bauer
Tel: 06881 / 928 264 
Fax: 06881 / 928 260


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