> Fachbereiche > Landwirtschaftliche Märkte > Milchmelde- verordnung


Marktordnungswaren - Meldeverordnung, Milchmeldeverordnung

Die Landwirtschaftskammer prüft jährlich, ob Betriebe im Saarland der Milch-Meldepflicht unterliegen. Meldepflichtige Betriebe haben monatlich auf bundeseinheitlichen Formularen ihre Meldungen bei der Landwirtschaftskammer für das Saarland einzureichen. Molkereien melden monatlich den Rohstoffeingang, die Rohstoffverwendung, die Herstellung und den Bestand von Waren, den Auszahlungspreis für Milch sowie die Molkereiabgabepreise.

Ansprechpartner: Barbara Müller-Schäfer
Tel: 06881 / 928 208 
Fax: 06881 / 928 260


Aktuelles:
14.06.13 12:07
Grob- / Grundfutteruntersuchungen 2013 im Saarland

Untersuchungsauftrag frühzeitig erteilen

[mehr]

19.04.13 11:33
Saarländischer Imkertag - Saar Bienen Land

Einladung für den Donnerstag, 2. Mai 2013 von 10.00 bis 16.00 Uhr

Hier können Sie sich den I...

[mehr]

19.04.13 11:26
STRIP-TILL - Maisanbau unter Minimierung von Bodenerosion und Nährstoffverlusten

Einladung zur Maschinenvorführung am

Dienstag, den 30. April 2013 von 09.30 bis 17.00 Uhr

...

[mehr]

zum Archiv ->