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Marktordnungswaren - Meldeverordnung, Milchmeldeverordnung

Die Landwirtschaftskammer prüft jährlich, ob Betriebe im Saarland der Milch-Meldepflicht unterliegen. Meldepflichtige Betriebe haben monatlich auf bundeseinheitlichen Formularen ihre Meldungen bei der Landwirtschaftskammer für das Saarland einzureichen. Molkereien melden monatlich den Rohstoffeingang, die Rohstoffverwendung, die Herstellung und den Bestand von Waren, den Auszahlungspreis für Milch sowie die Molkereiabgabepreise.

Ansprechpartner: Barbara Müller-Schäfer
Tel: 06881 / 928 208 
Fax: 06881 / 928 260


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