Tierzuchtrecht
Im Saarland gilt die jeweils gültige Fassung des deutschen Tierzuchtrechts ohne landesrechtliche Ausführung. Lediglich die Zuständigkeit ist nach Landesrecht geregelt. Danach ist die Landwirtschaftskammer zuständig für alle tierzuchtrechtlichen Belange außer der Anerkennung, Überwachung und Bekanntmachung von Zuchtorganisationen Besamungsstationen und Embryotransfereinrichtungen sowie der Zulassung von Ausnahmen im Rahmen des Tierzuchtrechts.
Ansprechpartner: LOR Robert Zimmer
Tel: 06881 / 928 205
Fax: 06881 / 928 100


