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Tierzuchtrecht

Im Saarland gilt die jeweils gültige Fassung des deutschen Tierzuchtrechts ohne landesrechtliche Ausführung. Lediglich die Zuständigkeit ist nach Landesrecht geregelt. Danach ist die Landwirtschaftskammer zuständig für alle tierzuchtrechtlichen Belange außer der Anerkennung, Überwachung und Bekanntmachung von Zuchtorganisationen Besamungsstationen und Embryotransfereinrichtungen sowie der Zulassung von Ausnahmen im Rahmen des Tierzuchtrechts.

Ansprechpartner: LOR Robert Zimmer 
Tel: 06881 / 928 205 
Fax: 06881 / 928 100


Aktuelles:
27.07.10 10:00
Befähigungsnachweis Tiertransport

Die Landwirtschaftskammer hat bisher 33 Lehrgänge zum Befähigungsnachweis für Tiertransporte du...

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6.07.10 08:25
Grünlandstammtisch

 

Am Mittwoch, den 14. Juli 2010, 20.00 Uhr findet auf dem Sonnenhof</stron...

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28.05.10 09:18
Grünlandtag 9.Juni 2010

Die Landwirtschaftskammer für das Saarland veranstaltet am

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