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Tierzuchtrecht

Im Saarland gilt die jeweils gültige Fassung des deutschen Tierzuchtrechts ohne landesrechtliche Ausführung. Lediglich die Zuständigkeit ist nach Landesrecht geregelt. Danach ist die Landwirtschaftskammer zuständig für alle tierzuchtrechtlichen Belange außer der Anerkennung, Überwachung und Bekanntmachung von Zuchtorganisationen Besamungsstationen und Embryotransfereinrichtungen sowie der Zulassung von Ausnahmen im Rahmen des Tierzuchtrechts.

Ansprechpartner: LOR Robert Zimmer 
Tel: 06881 / 928 205 
Fax: 06881 / 928 100


Aktuelles:
3.05.13 13:08
Seminar Gräser- und Kräuterbestimmung des Grünlandes

Am Freitag, dem 17. Mai 2013 findet ein Seminar mit dem Thema

"Bestimmung von Gräser...

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19.04.13 11:33
Saarländischer Imkertag - Saar Bienen Land

Einladung für den Donnerstag, 2. Mai 2013 von 10.00 bis 16.00 Uhr

Hier können Sie sich den I...

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19.04.13 11:26
STRIP-TILL - Maisanbau unter Minimierung von Bodenerosion und Nährstoffverlusten

Einladung zur Maschinenvorführung am

Dienstag, den 30. April 2013 von 09.30 bis 17.00 Uhr

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