> Fachbereiche > Tierische Erzeugung > Durchführung übertragener Aufgaben > Tierzuchtrecht


Tierzuchtrecht

Im Saarland gilt die jeweils gültige Fassung des deutschen Tierzuchtrechts ohne landesrechtliche Ausführung. Lediglich die Zuständigkeit ist nach Landesrecht geregelt. Danach ist die Landwirtschaftskammer zuständig für alle tierzuchtrechtlichen Belange außer der Anerkennung, Überwachung und Bekanntmachung von Zuchtorganisationen Besamungsstationen und Embryotransfereinrichtungen sowie der Zulassung von Ausnahmen im Rahmen des Tierzuchtrechts.

Ansprechpartner: LOR Robert Zimmer 
Tel: 06881 / 928 205 
Fax: 06881 / 928 100


Aktuelles:
24.01.12 07:17
BVD Untersuchungspflicht

Bekanntmachung des LGV zur Bovinen-Virusdiarrhoe- Virus ( BVD) Untersuchungspflicht

Die v...

[mehr]

12.01.12 13:58
Programm der Gartenakademie

Das neue Programm der Gartenakademie kann hier heruntergeladen werden:

>>>

[mehr]

9.12.11 11:50
Einladung zur Ausbildertagung

17.02.12 Ausbildertagung im Gartenbau

27.02.12 Ausbildertagung für Pferde- und Landwert/innen

<lin...

[mehr]

zum Archiv ->