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Allgemeine Informationen

Die Ausbildungsberufe im Agrarbereich haben eine Dauer von drei Ausbildungsjahren.

Eine Verkürzung der Ausbildungsdauer um bis zu einem Jahr ist möglich:

  • bei Abitur oder schulischen Teil der Fachhochschulreife oder
  • bei Abschluss eines anderen Ausbildungsberufes.

Zur Ausbildung berechtigt sind nur anerkannte Betriebe. Als dualer Partner in der Berufsausbildung wird die Berufsschule einmal in der Woche besucht.
Im Rahmen der Berufsausbildung müssen zwei Prüfungen abgelegt werden: die Zwischen- und die Abschlussprüfung. Zusätzlich wird ein Berichtsheft geführt.

Zulassung in besonderen Fällen
Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Zweifache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die Prüfung ablegen will. Für die Abschlussprüfung zum Landwirt bietet die Landwirtschaftskammer auch Vorbereitungskurse an.

Zulassung zur Meisterprüfung
Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Abschlussprüfung in einem landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf bestanden hat und danach eine mindestens dreijährige praktische Tätigkeit in dem Beruf nachweist, in dem er die Prüfung ablegen will. Der Antrag ist an die zuständige Stelle zu richten, in der sich der erste Wohnsitz befindet.

AnsprechpartnerInnen

Frau Mündel-Wirz
T.: 06881/ 928 270
Fax: 06881/ 928 100
E-Mail: cornelia.muendelwirz@lwk-saarland.de
für die Ausbildungsberufe: Gärtner/in (Zierpflanzenbau, Gemüsebau, Staudengärtner und Friedhofsgärtner/in), Hauswirtschafter/in, Landwirt/in, Milchwirtsch. Laborantin, Molkereifachmann/frau, Pferdewirt/in, Revierjäger, und Tierwirt/in.

Frau Münzmay
T.: 06881/ 928 269
Fax: 06881/ 928 100
E-Mail: helga.muenzmay@lwk-saarland.de
für die Ausbildungsberufe: Gärtner/in (Garten- und Landschaftsbau, Baumschule) und Werker im Gartenbau
   
Praktikum
Zur Vorbereitung auf das Landwirtschaftsstudium besteht die Möglichkeit, ein einjähriges Praktikum auf anerkannten Ausbildungsbetrieben zu absolvieren. Das Praktikum schließt mit der Praktikantenprüfung ab. Voraussetzung für die Eintragung eines Praktikantenvertrages ist das Abitur oder der schulische Teil der Fachhochschulereife. Der/die Praktikant/in kann das zweite Jahr der Berufsschule besuchen.


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