Investitionsförderung
Bei zahlreichen Investitionsvorhaben haben Landwirte die Möglichkeit das Agrarinvestitionsförderungsprogramm in Anspruch zu nehmen. Es ist Bestandteil des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und wird von der Europäischen Union, Bund und Ländern gemeinsam finanziert. Unterschieden wird in kleine und große Förderung, Junglandwirteförderung und Erschließungskostenzuschuss. Das Ministerium für Umwelt bewilligt Zuschüsse und Zinsverbilligungen auf aufgenommene Darlehen.
Förderungsfähig sind Investitionen zur Verbesserung der betrieblichen Produktionsbedingungen, der Erfüllung besonderer Anforderungen an die Landwirtschaft und zur Diversifizierung landwirtschaftlicher Einkommensquellen. Eine Anpassung der Förderrichtlinie findet in jedem Jahr statt.
Weitere Informationnen:
Grundsätze für die einzelbetriebliche Förderung | |
Grundsätze für die einzelbetriebliche Förderung | |
Rahmenplan "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" |
Die Landwirtschaftskammer berät und betreut Landwirte in Bauausführung, Beurteilung der Wirtschaftlichkeit, Berechnung der zukünftigen Kapitaldienste, bei der Antragstellung und erstellt abschließend den Verwendungsnachweis.
Ansprechpartner sind:
Klaus Christian | Tel.: 06881-928-247 |
Marianne Bonner | Tel.: 06881-928-266 |
Rolf Faßbender | Tel.: 06881-928-245 |
Frank Bielefeld | Tel.: 06881-928-267 |
Brigitte Pontius | Tel.: 06881-928-246 |
Beispiele zu in den letzten Jahren geförderten Investitionsvorhaben:
- Innovativer Kuhstall in Cuccettenbauweise
- klassischer 3 + 1 reihiger geschlossener Liegeboxenlaufstall
- Erweiterung eines Kuhstalls um eine Folienhalle als Liegebereich
- Erweiterung eines Kuhstalls um ein Melkkarussell, einen Warteraum und eine Liegehalle
- Jungviehstall
- Miststreuer mit Exaktstreuaggregaten
- Schweineställe
- Diversifizierung (Hofläden, Urlaub auf dem Bauernhof, Veranstaltungsräumlichkeiten,...)

