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Weinkontrolle

Im Saarland ist die Landwirtschafts- kammer die für die Weinkontrolle zuständige Behörde. Aufgabe der Weinkontrolle ist die Überwachung des Verkehrs mit Wein und anderen Erzeugnissen wie z.B. Schaumwein und weinhaltigen Getränken. Bei Kontrollen in Weingütern, Kellereien und im Handel wird überprüft, ob die weinrechtlichen Vorschriften in allen Abschnitten der Weinbereitung und in der Vermarktung eingehalten werden.
Schwerpunkte der Weinkontrolle sind:

  • die sensorische Bewertung der Erzeugnisse vom Faßwein bis zum abgefüllten Produkt
  • Prüfung der Weinbuchführung und Begleitpapiere
  • Entnahme der Proben zur sensorischen und analytischen Prüfung
  • Beurteilung der Kennzeichnung der Erzeugnisse

Unter diesem Link erhalten Sie aktuelle Informationen zur reformierten GMO:
http://ec.europa.eu/agriculture/capreform/wine/index_fr.htm

Ansprechpartner: Katrin Hermes
Tel.: 06881 / 928-113
Fax: 06881 / 928-100
E-Mail: katrin.hermes@lwk-saarland.de


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