Weinbau im Saarland
Zur Geschichte
Die Römer brachten den Weinbau bekanntlich nach Deutschland und somit auch an die Obermosel. 1136 n. Chr. wurde urkundlich festgehalten, dass der Bischof von Trier in Nennig einen Weinberg besaß. Von diesem Besitz des St. Mathias von Schloß Berg zeugen noch 4 Grenzsteine mit Bischofsstab und Mitra. Im 20. Jahrhundert erlitt das Weinbaugebiet an der Obermosel durch Kriegseinwirkungen 1914/1918 und 1939/1944 starke Zerstörungen. Im Jahre 1945 wurden die Weinberge wieder aufgebaut. Der Rebveredler Baptist Gitzinger und der Winzer Peter Petgen leisteten dabei erhebliche Arbeit. Von 1945-70 versorgte Gitzinger den saarländischen Obermoselbereich mit Pfropfreben, zunächst aus einer genossenschaftlichen Rebveredlung und später aus dem eigenen Betrieb. Lange Zeit war der Elbling die Hauptrebsorte in den Weinbergen. Nur langsam fassten Rebsorten wie Riesling, Müller-Thurgau, Auxerrois und Ruländer im Saarland Fuß.
Befassten sich nach der Weinbauerhebung 1972/73 noch 113 Betriebe mit dem Weinbau, so waren es 1979/80 noch 76 Betriebe. 2003 weist die Weinbaukartei noch 33 Weinbaubetriebe aus. Diese gliedern sich in 9 Haupterwerbsbetriebe, davon 8 Selbstvermarkter und 1 Vollablieferer und 24 Neben- und Zuerwerbsbetriebe, davon 9 Selbstvermarkter und 15 Vollablieferer. Die bestockte Rebfläche hat sich seit 1960 von ca. 40 ha bis 1985 auf 128,5 ha erhöht. Durch die Flurbereinigung im Jahre 1960 wurden diese Neuanpflanzungen begünstigt. Die bestockte Rebfläche lag 2003 bei 111,6 ha, davon werden 31,8 ha von Betrieben außerhalb des Saarlandes bewirtschaftet.
Die Lagen
Saarländischer Wein wächst im äußersten Nordwesten des Saarlandes. Die Grenzorte Perl, Oberperl, Sehndorf und Nennig an der Obermosel sind die einzigen saarländischen Weinbaugemeinden.
Das saarländische Weinbaugebiet gehört zum
Anbaugebiet: | Mosel – Saar – Ruwer |
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Bereich: | Moseltor |
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Großlage: | Schloß Bübingen |
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Einzellagen: | Perler Hasenberg | 12,70 ha |
| Perler Quriniusberg | 25,00 ha |
| Sehndorfer Klosterberg | 15,59 ha |
| Sehndorfer Marienberg | 24,02 ha |
| Nenniger Schloßberg | 21,08 ha |
| Nenniger Römerberg | 11,17 ha |
| Lagenfrei | 2,43 ha |
(Quelle: Weinbaukartei )
Stand 31.07.2003
Die durchschnittlichen Mosterträge lagen 1976-1985 bei ca. 128, 5 hl/ha. Durch Einführung der Hektarhöchstertragsregelung (max. 125 hl/ha bei Qualitätswein) stellte sich diese Zahl auf durchschnittlich 100 hl/ha ein. Die Ernteergebnisse sind natürlich von der jeweiligen Witterung abhängig.
65% der Ernte werden als Trauben an die Zentralkellerei Mosel-Saar-Ruwer in Bernkastel-Kues geliefert und dort als saarländischer Wein ausgebaut. Der Rest der Ernte wird von 17 selbstabfüllenden Betrieben in den eigenen Kellern ausgebaut und vermarket. Absatzkanäle für Selbstvermarkter sind Privatkunden, die Gastronomie und auch Supermärkte.
Für die Prüfung und Vermarktung von Qualitätsweinen besonderer Anbaugebiete (QbA) und Qualitätsweinen mit Prädikat bestehen gesetzliche Voraussetzungen. Grundlage für die Prüfung ist die Verordnung (EG) Nr. 1493/99-Marktorganisation für Wein aus dem Jahre 1999, die einige grundlegende Neuregelungen im Weinrecht der EU enthielt: Z.B. wurden einige neue ökologische Verfahren und die Neuanlage von Rebflächen in beschränktem Rahmen zugelassen. Das darauf aufbauende novellierte Bundes- und Landesrecht führte die Neuerungen in der Folge in geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland ein. Die EU-Marktorganisation für Wein stellt eine Reaktion auf die Weinrechtslage in vielen Weinbauregionen der Welt (USA, Australien, Südafrika, Südamerika) dar. Auch Bestimmungen des Vertrags über den freien Austausch von Gütern und Diensten in der Welt (GATT) wirkten bei der Novellierung mit. Es entstand ein schlankeres und flexibleres Weinrecht, das eine verbesserte Konkurrenzfähigkeit der europäischen Weinproduzenten gegenüber dem weltweiten Wettbewerb sicherstellen soll.
Die analytische Prüfung führen amtlich zugelassene Analyselabors durch. Die sensorische Prüfung führt die Landwirtschaftskammer für das Saarland mit einer berufenen Prüfungskommission durch. Beide bestandenen Prüfungen berechtigen zur Vergabe der amtlichen Prüfungsnummer durch die Landwirtschaftskammer für das Saarland.
Die Landwirtschaftskammer für das Saarland ist zuständige Behörde im Sinne des Weingesetzes, der Weinverordnung und der Weinüberwachungsverordnung.
Im Saarland werden seit 1983 Weinprämiierungen durch die Landwirtschaftskammer für das Saarland nach erlassenen Richtlinien durchgeführt. Ziel einer Weinprämiierung ist es, die Qualitäten des saarländischen Weines an der Obermosel herauszustellen, dadurch den Absatz zu fördern und dem Verbraucher Hinweise zu geben.
Die durchschnittlichen, jährlichen Erntemengen liegen zwischen 8.000 und 10.000 hl. Zur Weinprämiierung werden jährlich 700-850 hl – also 10% der Gesamternte – angestellt. Die Winzer treffen schon im voraus eine Auslese, so dass nur die besten Qualitäten für die Prüfung gemeldet werden.
Ansprechpartner: Elmar Thewes
Tel.: 06881 / 928-104
Fax: 06881 / 928-100
E-Mail: elmar.thewes@lwk-saarland.de


