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Weinbau im Saarland

Zur Geschichte

Die Römer brachten den Weinbau bekanntlich nach Deutschland und somit auch an die Obermosel. 1136 n. Chr. wurde urkundlich festgehalten, dass der Bischof von Trier in Nennig einen Weinberg besaß. Von diesem Besitz des St. Mathias von Schloß Berg zeugen noch 4 Grenzsteine mit Bischofsstab und Mitra. Im 20. Jahrhundert erlitt das Weinbaugebiet an der Obermosel durch Kriegseinwirkungen 1914/1918 und 1939/1944 starke Zerstörungen. Im Jahre 1945 wurden die Weinberge wieder aufgebaut. Der Rebveredler Baptist Gitzinger und der Winzer Peter Petgen leisteten dabei erhebliche Arbeit. Von 1945-70 versorgte Gitzinger den saarländischen Obermoselbereich mit Pfropfreben, zunächst aus einer genossenschaftlichen Rebveredlung und später aus dem eigenen Betrieb. Lange Zeit war der Elbling die Hauptrebsorte in den Weinbergen. Nur langsam fassten Rebsorten wie Riesling, Müller-Thurgau, Auxerrois und Ruländer im Saarland Fuß.

Nach der Weinbauerhebung 1972/73 waren noch 113 Betriebe mit Sitz im Saarland mit Weinbau befasst. Bei den Erhebungen 1979/80 wurden noch 76 Betriebe, 1989/90, 47 Betriebe und 1999/2000 43 Betriebe genannt. In 2010/2011 sind im Saarland 29 Betriebe weinbaulich tätig, wovon sechs ausschließlich Landwein an Saar und Blies produzieren. Die Zahl der Qualitätswein erzeugenden Betriebe beläuft sich auf 23. Die Zahl der Betriebe sinkt also bis in die jüngste Vergangenheit, die von den Betrieben bewirtschaftete Fläche steigt kontinuierlich. Die bestockte Rebfläche hat sich seit 1960 von knapp 40 ha bis 1985 auf 128,5 ha erhöht. Durch die Flurbereinigung im Jahre 1960 wurden die Neuanpflanzungen begünstigt. Seit Anfang der 80er Jahre bis 1998 war eine Erweiterung der Flächen durch EG-Verordnung grundsätzlich verboten. Laut Weinbaukartei (Stand 31.7.2011) liegt die bestockte Rebfläche  bei ca. 117 ha, davon werden ca. 30 ha von Betrieben mit Sitz außerhalb des Saarlandes bewirtschaftet.

Die Lagen

Saarländischer Qualitätswein wächst in dem als „Dreiländereck“ bekannten äußersten Nordwesten des Saarlandes. Die Grenzorte Perl, Oberperl, Sehndorf und Nennig an der Obermosel sind die einzigen saarländischen Orte, in denen Qualitätswein geerntet und hergestellt wird. Der saarländische Qualitätswein wächst demnach an der Obermosel und nicht an der Saar, wie häufig angenommen wird.

Das saarländische Qualitätsweinbaugebiet gehört zum

 Anbaugebiet:

 Mosel

 

 Bereich:

 Moseltor

 

 Großlage:

 Schloß Bübingen

 

 Einzellagen:

 Perler Hasenberg

 13,08 ha

 

 Perler St. Quriniusberg

 25,80 ha

 

 Sehndorfer Klosterberg

 16,36 ha

 

 Sehndorfer Marienberg

 25,71 ha

 

 Nenniger Schloßberg

 22,31 ha

 

 Nenniger Römerberg

 11,19 ha

 

 Lagenfrei

 1,18 ha

(Quelle: Weinbaukartei )
Stand 31.07.2011

Daneben ist seit 2006 an den Südhängen von Saar, Blies und Nied die Erzeugung von Wein zur Herstellung von Saarländischem Landwein rechtlich erlaubt. Rebanlagen zur Landweingewinnung bestehen auf 6.965 qm im Bliesgau, in Merzig und in Beckingen.

Die durchschnittlichen Mosterträge lagen 1976-1985 bei ca. 128, 5 hl/ha. Durch Einführung der Hektarhöchstertragsregelung (max. 125 hl/ha bei Qualitätswein) stellte sich diese Zahl auf durchschnittlich 100 hl/ha ein. Die Ernteergebnisse sind natürlich von der jeweiligen Witterung abhängig.
65% der Ernte werden als Trauben an die Zentralkellerei Mosel-Saar-Ruwer in Bernkastel-Kues geliefert und dort als saarländischer Wein ausgebaut. Der Rest der Ernte wird von 17 selbstabfüllenden Betrieben in den eigenen Kellern ausgebaut und vermarket. Absatzkanäle für Selbstvermarkter sind Privatkunden, die Gastronomie und auch Supermärkte.

Für die Prüfung und Vermarktung von Qualitätsweinen besonderer Anbaugebiete (QbA) und Qualitätsweinen mit Prädikat bestehen gesetzliche Voraussetzungen. Grundlage für die Prüfung ist die Verordnung (EG) Nr. 1493/99-Marktorganisation für Wein aus dem Jahre 1999, die einige grundlegende Neuregelungen im Weinrecht der EU enthielt: Z.B. wurden einige neue ökologische Verfahren und die Neuanlage von Rebflächen in beschränktem Rahmen zugelassen. Das darauf aufbauende novellierte Bundes- und Landesrecht führte die Neuerungen in der Folge in geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland ein. Die EU-Marktorganisation für Wein stellt eine Reaktion auf die Weinrechtslage in vielen Weinbauregionen der Welt (USA, Australien, Südafrika, Südamerika) dar. Auch Bestimmungen des Vertrags über den freien Austausch von Gütern und Diensten in der Welt (GATT) wirkten bei der Novellierung mit. Es entstand ein schlankeres und flexibleres Weinrecht, das eine verbesserte Konkurrenzfähigkeit der europäischen Weinproduzenten gegenüber dem weltweiten Wettbewerb sicherstellen soll.

Die analytische Prüfung führen amtlich zugelassene Analyselabors durch. Die sensorische Prüfung führt die Landwirtschaftskammer für das Saarland mit einer berufenen Prüfungskommission durch. Beide bestandenen Prüfungen berechtigen zur Vergabe der amtlichen Prüfungsnummer durch die Landwirtschaftskammer für das Saarland.
Die Landwirtschaftskammer für das Saarland ist zuständige Behörde im Sinne des Weingesetzes, der Weinverordnung und der Weinüberwachungsverordnung.

Im Saarland führt die Landwirtschaftskammer für das Saarland seit 1983 Weinprämierungen nach den erlassenen Richtlinien durch. Die Winzer können Qualitätsweine oder Qualitätsschaumweine aus saarländischer Provenienz anmelden und auf relative Vorzüglichkeit gegenüber einer Gruppe von Weinen gleicher Kategorie prüfen lassen. Die besten einer Gruppe erhalten die Goldene Kammerpreismünze. Ziel ist es, die Qualität des saarländischen Moselweines herauszustellen, dadurch den Absatz zu fördern und dem Verbraucher Entscheidungshilfen zu geben.Die durchschnittlichen jährlichen Erntemengen liegen zwischen 8.000 und 10.000 hl. Zur Weinprämierung werden jährlich zwischen 1.800 – 2.500 hl - also 18 - 25% der Gesamternte - angestellt. Hieraus ist zu ersehen, dass bereits der Winzer nur die besten Qualitäten für die Prüfung meldet und im Voraus schon eine Auslese trifft.

Die Qualität eines prämierten Weines ist durch wiederholte Auslese gesichert.

Ansprechpartner: Elmar Thewes
Tel.: 06881 / 928-104
Fax: 06881 / 928-100
E-Mail: elmar.thewes@lwk-saarland.de


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